Während einer Sprachreise können Interessierte auch Sprachprüfungen ablegen und Sprachzertifikate erlangen. Besonders im beruflichen Kontext kann ein Nachweis der eigenen Kompetenzen nützlich sein.

Sinn und Zweck von Sprachprüfungen

Während einer Sprachreise können Interessierte auch Sprachprüfungen ablegen und Sprachzertifikate erlangen. Besonders im beruflichen Kontext kann ein Nachweis der eigenen Kompetenzen nützlich sein und bestandene Sprachprüfungen einen neuen Schub für die Karriere geben.

Fremdsprachliche Fähigkeiten werden in Europa und weltweit immer wichtiger. Globale Märkte, vernetzte Systeme, interkultureller Austausch. Um eine erfolgreiche Kommunikation zu ermöglichen, sind Menschen mit sprachlichen und sozio-kulturellen Kompetenzen gefragt, die zwischen den einzelnen Kommunikationspartnern vermitteln können.

Auf europäischer Ebene gibt es Sprachzertifikate, die durch Sprachprüfungen in unterschiedliche Kompetenzstufen eingeteilt sind. Dies ermöglicht, im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Einheitlichkeit und Transparenz zu schaffen, so dass Sprachreisende ihre in Sprachprüfungen erworbenen Zertifikate in Europa besonders für berufliche Zwecke nutzen können.

Alles kann, nichts muss - Sprachprüfungen sind keine Pflicht

Wer eine Sprachreise aus privatem Antrieb unternimmt, für den sind eine Sprachprüfung und ein Zertifikatserwerb nicht zwingend notwendig, aber auch nicht ausgeschlossen. Viele Sprachschulen bieten auch interne Sprachprüfungen an und stellen in jedem Fall eine Teilnahmebestätigung aus. Wem das reicht, der muss selbstverständlich keine aufwendigen Prüfungskurse be- und Sprachprüfungen ablegen.

Überblick über die Sprachzertifikate

Dient eine Sprachreise dem Erwerb eines Sprachzertifikats so kann der Kurs inhaltlich und methodologisch auf die Prüfung vorbereiten. Solche Prüfungskurse sind besonders bei den Prüfungen mit sehr hohem Sprachniveau wie der TOEFL oder der Cambridge Advanced zu empfehlen.
Ein Sprachzertifikat kann all jenen dienlich sein, die beispielsweise entweder ein Studium aufnehmen möchten und das Zertifikat Zulassungsvoraussetzung ist, die einen Sprachnachweis für eine Auswanderung benötigen oder die berufsbezogene Sprachfähigkeiten nachweisen wollen.

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen wurde 2001 vom Europarat ein geführt und unterteilt die Sprachkompetenzen in drei Kategorien:

A = Elementare Sprachverwendung (A1 und A2)

B = Selbständige Sprachverwendung (B1 und B2)

C = Kompetente Sprachverwendung (C1 fortgeschrittenes Niveau und C2 fast muttersprachliches Niveau)