Nur selten bezahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Sprachreise. Doch eine Sprachreise kann sich für Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende auszahlen und Kompetenzen verbessern. Informieren Sie sich über die steuerliche Absetzbarkeit!

Stichwort ‚Steuerliche Absetzbarkeit‘

Nur selten bezahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Sprachreise. Doch eine Sprachreise kann sich für Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende auszahlen und Kompetenzen verbessern. Informieren Sie sich, ob Sie die Sprachreise steuerlich absetzen können!

Entscheidungen und Maßnahmen die Bildung, also auch Sprachreisen, liegen in Deutschland bei den Bundesländern. Manchmal können die Bedingungen auch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein, sodass eines das Absetzen der Sprachreise erlaubt und ein Anderes nicht. Grundsätzlich gilt, dass eine Sprachreise als Werbungskosten, als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann.
Es wird empfohlen, dass sich Sprachreisende im Vorfeld mit ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um die Konditionen zu klären, die eine steuerliche Absetzbarkeit der Sprachreise begünstigen und ob es überhaupt möglich ist, die Sprachreise abzusetzen.

Eine Sprachreise von der Steuer absetzen

Wer eine Sprachreise steuerlich absetzen möchte, der sollte vor der Sprachreise ein Paar Details beachten. Das Finanzamt übernimmt die Kosten nur, wenn deutliche gemacht werden kann, dass die Sprachreise beruflich begründet ist. Nur so kann man die Sprachreise steuerlich absetzen. Daher sollten entsprechende Vorkenntnisse in der Zielsprache deutlich gemacht und ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Beruf und Sprachreise hergestellt werden. Im besten Fall legt der Antragsteller direkt eine Erklärung des Arbeitsgebers bei. Jegliches privates Interesse an der Sprachreise sollte ausgeschlossen werden können.

Kursdauer ist entscheidend

Es empfiehlt sich, einen Intensivkurs beispielsweise in Business English oder Handelsspanisch zu belegen, da einfache Sprachkurse wie Englisch oder Französisch in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die Intensität der Kurse sollte daher bei mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten betragen. Halbtagskurse oder freie Wochenenden sind zu umgehen, da sie den Anschein einer Urlaubreise unterstreichen.

Wie und was kann steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt, sich vor Antritt der Reise ausreichend zu informieren und den Sachverhalt zu klären. Sprachreisende sollten sich alsbald von ihrem Anbieter eine detaillierte Dokumentation des Sprachkurses, der anfallenden Kosten und eine Teilnahmebestätigung erstellen lassen. Mit einer gesonderten Aufstellung der Kosten hat ein Antragsteller die größten Chancen auf eine Anerkennung. Allerdings werden selten die gesamten Aufenthalts- und Reisekosten erstattet.