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Formalitäten

Einreise- und andere Formalitäten in Argentinien

Sprachreise nach Argentinien: Wenn die Einreiseformalitäten überwunden sind, bietet Argentinien als zweitgrößtes Land Südamerikas jede Menge Abwechslung und beeindruckende Natur.

Sprachreise Argentinien Einreise Formalitäten

Um in Argentinien einreisen zu können, benötigen EU-Bürger einen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate gültig sein. Um einreisen zu können, muss ein Rückflugticket vorliegen. Ohne ein Visum beträgt die Aufenthaltsdauer 90 Tage.

Eine Verlängerung auf maximal sechs Monate ist möglich,  es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Für die Aufenthalte über 3 Monate, ist eine Beantragung  einer Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig.

Die Einreisebedingungen in Argentinien ändern sich recht häufig, es sollte also gut kontrolliert werden, welche Bestimmungen am Reisedatum aktuell sind. Bei der Planung des Aufenthalts sind die Sprachschulen gerne behilflich.

Visum für die längere Sprachreise

Jeder Antragssteller, der ein Visum für Argentinien beantragen will, muss dies bei den Konsulaten oder der Konsularabteilung der Botschaft machen.

Die Bearbeitungsdauer und die Kosten hängen vom jeweiligen Land und der Art des Visums ab. Wichtig: Um ein Visum bekommen zu können, müssen ausreichende Geldmittel nachgewiesen werden.

Aktuelle Informationen über die Kosten des Visums und die Höhe der nachzuweisenden Geldmittel können bei den zuständigen Konsulaten erfragt werden.

Achtung: Alleinreisende Erziehungsberechtigte

Ein allein mit seinem minderjährigen Kind reisender Erziehungsberechtigter, benötigt eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten. Diese muss bei dem Aufenthalt in Argentinien mitgeführt werden. Bei alleinigem Sorgerecht oder Verwitwung sind diese entsprechenden Unterlagen mitzuführen.

Die Unterlagen sollten auch in spanischer Übersetzung vorliegen, damit bei der Einreise keine Probleme entstehen können. In Argentinien ist erst mit dem vollendeten 21. Lebensjahr die Volljährigkeit erreicht.

Reisende, die in Ihrem Heimatland als erwachsen gelten, müssen einen Nachweis darüber bei sich führen. Minderjährige Reisende unter 18 Jahren müssen eine Genehmigung beider Erziehungsberechtigten erhalten.

Einreise mit Haustieren

Papageien und Sittiche benötigen zur Einreise ein Gesundheitszeugnis. Dieses muss nachweisen, dass die Tiere frei von der Hühnerpest und der Papageienkrankheit sind. Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheits- und Impfausweis benötigt.

Tiere unter drei Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Auch muss die Fluggesellschaft circa 24 Stunden vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Besonders werden Tiere aus Afrika und Asien (außer Japan) behandelt. Diese benötigen im Voraus eine Bewilligung von der Quarantänestation (Senasa) in Argentinien.

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