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Steuerliche Absetzbarkeit Teil 2

Kursdauer ist entscheidend

Es empfiehlt sich, einen Intensivkurs beispielsweise in Business English oder Handelsspanisch zu belegen, da einfache Sprachkurse wie Englisch oder Französisch in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die Intensität der Kurse sollte daher bei mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten betragen. Halbtagskurse oder freie Wochenenden sind zu umgehen, da sie den Anschein einer Urlaubreise unterstreichen.

Wie und was kann steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt, sich vor Antritt der Reise ausreichend zu informieren und den Sachverhalt zu klären. Sprachreisende sollten sich alsbald von ihrem Anbieter eine detaillierte Dokumentation des Sprachkurses, der anfallenden Kosten und eine Teilnahmebestätigung erstellen lassen. Mit einer gesonderten Aufstellung der Kosten hat ein Antragsteller die größten Chancen auf eine Anerkennung. Allerdings werden selten die gesamten Aufenthalts- und Reisekosten erstattet.

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