Formalitäten
¡Arriba! Auf zur Sprachreise nach Spanien!
Für eine Sprachreise nach Spanien sind innerhalb der EU nur wenige Formalitäten zu erfüllen. Ein gültiger Personalausweis reicht bereits aus. Doch was ist darüberhinaus zu bedenken? Infos zur Planung der Sprachreise nach Spanien gibt es hier.
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Sprachreise nach Spanien antritt, muss aufgrund der im Schengen-Raum (zu dem Spanien gehört) nicht vorgegebenen Grenzkontrollen statt eines Passes oder eines Visums lediglich über einen gültigen Personalausweis verfügen. Ein Visum ist nur notwendig, wenn die Sprachreise den Zeitraum von maximal 90 Tagen überschreitet. Ein Rückreiseticket ist für Bürger aus Deutschland, Österreich oder Schweiz ebenfalls nicht erforderlich.
Währung in Spanien
Auch in Spanien ist der Euro die Landeswährung, sodass vor der Sprachreise kein Geld gewechselt werden muss. International gängige Kreditkarten nehmen die meisten Geschäfte und Einrichtungen in Spanien an. Mit EC-/ Maestro-Karte Geld am Automaten abzuheben oder in Geschäften zu zahlen, ist ebenfalls vielerorts in Spanien möglich.
Sprachen in Spanien
Neben der Amtssprache Spanisch (häufig verwendetes Synonym: Kastilisch) zählen auch Katalanisch, Galicisch und Baskisch zu den überwiegend in Spanien gesprochenen Sprachen. Katalanisch, Galicisch und Baskisch sind jedoch nur in den jeweiligen autonomen Gemeinschaften Spaniens Amtssprachen.
So ist Katalanisch Amtssprache in Katalanien (Nordosten Spaniens), im Zwergstaat Andorra, in der Region Valencia und auf den Balearen. Galicisch ist Amtssprache in der Region Galicien im Nordwesten Spaniens und Baskisch wiederum im Baskenland, der spanisch-französischen Grenzregion am Atlantik.
