« zur Startseite

Formalitäten

Reisepass und Visum – verschiedene Auflagen je nach Nationalität

Sprachschüler, die eine Sprachreise nach Schweden unternehmen, brauchen sich nicht um Einreisebedingungen zu kümmern. Für Deutsche reicht ein gültiger Personalausweis. Wesentlich mehr Bürokratie erfordert eine Arbeitserlaubnis.

Sprachreise Schweden Einreise Formalitäten

Generell besteht bei der Einreise nach Schweden keine Visumpflicht. EU-Länder und die Schweiz können mit einem Personalausweis / einer Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nach Schweden einreisen. Ausnahmen: Staatsangehörige aus Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.), Island, Norwegen und Rumänien brauchen einen Reisepass. Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) besagt zudem, dass bis 2010 jeder Einreisende nach Schweden über einen maschinenlesbaren Pass verfügen sollte. Zudem sollen bis Juni 2009 alle biometrischen Daten der EU-Reisepässe gespeichert werden.

Transit

Schweden gehört zu den Ländern, die mit einem Schengen-Visum bereist werden können. Wer keine Aufenthaltsberechtigung für ein Schengenland besitzt, benötigt ein Transitvisum für einen Aufenthalt in Schweden. Staatsbürger folgender Länder brauchen ein solches Transitvisum: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.

Einreise mit Haustieren

Wer gerne seine Tiere auf der Reise nach Schweden mitnehmen möchte, muss spezielle Auflagen erfüllen. Tiere, die aus nicht tollwutfreien EU-Staaten nach Schweden reisen, brauchen entsprechende Impfungen und Heimtierausweise, den so genannten Petpass.

News und Aktuelles

Weitere News im Archiv »

Suche nach Sprache

Schnellzugriff

» Zur detaillierten Suche

Suche nach Land

Schnellzugriff

» Zur detaillierten Suche