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Formalitäten

Einreise nach Frankreich? Kein Problem!

Die Einreise nach Frankreich stellt den Sprachreise-Teilnehmer innerhalb der EU vor keinerlei Schwierigkeiten. Lediglich ein Personalausweis ist notwendig. Der Euro stellt eine weitere Erleichterung der Reise dar. Also: On y va – auf geht‘s!

Sprachreise Frankreich Einreise Formalitäten

Die Sprachreise nach Frankreich ist geplant, der Zielort und die Sprachschule schon gefunden – nun stellt sich die Frage: Welche Aspekte sind bei der Einreise nach Frankreich zu bedenken? Die Antwort auf diese Frage ist schnell gefunden, wenn der Sprachreise-Teilnehmer aus einem Land der EU (oder der Schweiz) einreist und der Aufenthalt in Frankreich nicht länger als drei Monate dauert.

In diesem Fall wird lediglich ein Personalausweis beziehungsweise eine entsprechende Identitätskarte benötigt. Dieser Vorteil besteht dank des Schengener Abkommens aus dem Jahr 1985. Die am Abkommen teilnehmenden Staaten verzichten auf Personenkontrollen an ihren Grenzen. Aber: Flughäfen verlangen dagegen oft auch den Reisepass. Bei einer mehr als dreimonatigen Sprachreise nach Frankreich wird zudem ein Visum notwendig.

Währung und Sprache in Frankreich

Auch bezüglich der Währung und der Sprache gibt es in Frankreich grundsätzlich keine Besonderheiten: Die einheitliche Währung ist wie in zahlreichen europäischen Staaten auch in Frankreich der Euro und die einzige offizielle Amtssprache ist Französisch, auch wenn es in den vielen Regionen in Frankreich verschiedene Sprachen gibt. Regionen mit einer Zweitsprache befinden sich überwiegen im Süden Frankreichs und in Grenzgebieten wie dem Elsass.

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