Formalitäten
Einreise in die russische Föderation
Wer eine Sprachreise nach Russland machen möchte, muss vor der Einreise bürokratisches organisieren. Da sich die Einreisebestimmungen nach Russland stets kurzfristig ändern können, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Für Deutsche besteht außerdem bei Sprachreisen und anderen Reisen nach Russland die Krankenversicherungspflicht. Auch für eine Sprachreise muss der Reisepass bei der Einreise mindestens drei Monate gültig sein. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Der Krankenversicherungsschein muss bei der Visabeantragung. Weitere Informationen bietet die Botschaft in Berlin.
Sprachreise nach Russland – Meldepflicht
Alle Sprachschüler und Sprachreisenden, die sich länger als drei Tage in Russland selbst oder in der Russischen Föderation aufhalten, müssen ihre Visa durch ihr Hotel oder ihren Bürgen – die kann auch die Gastfamilie sein – bei der örtlichen Polizei registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
Jeder Ausländer, also jeder Nicht-Russe muss sich vor der Einreise mit einer sogenannten Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Pass. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
